Brexit und Domainregistrierung

Beim Referendum vom 23. Juni 2016 haben die britischen Wähler für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union gestimmt. Im Oktober 2019 hat das Vereinigte Königreich dem Austrittsabkommen zugestimmt und am 31. Januar 2020 um 23:00 Uhr (britische Sommerzeit) hat es offiziell die Europäische Union verlassen. Das Withdrawal Agreement (Austrittsabkommen) ist somit am 1. Februar 2020 ausgelaufen und und seit diesem Moment hat das Vereinigte Königreich jedes Entscheidungsgremium in der Europäischen Union verlassen. Das Finanzministerium der britischen Krone wurde gezwungen, die „Scheidungszulage“ zu zahlen. Anschließend verging eine Übergangsfrist, die am 31.12.2020 endete.

Nachdem die europäischen Flaggen von den Gebäuden des britischen Machtzentrums verschwunden waren, wurden die über 317.000 im Vereinigten Königreich registrierten .eu-Domains von einem Cyber-Erdbeben (absolut bereits vorhergesehen) heimgesucht. Diese dürfen nicht mehr bestehen, es sei denn, die Einhaltung des .eu-Rechtsrahmens wird nachgewiesen, indem die Registrierungsdaten zum 31. Dezember 2020 aktualisiert werden. Viele Unternehmen mussten daher einen Migrationsplan für Dienste und Aktivitäten entwickeln, mit denen ihre .eu-Domain verknüpft war.

Es war, wie gesagt, keine plötzliche Neuigkeit: die Inhaber von .eu Domains waren sich seit langem der Folgen des Brexits bewusst. Einige von ihnen bewegten sich schnell und setzten ihre Domainstrategie schnell um. Andere, die noch nicht bereit waren, hatten bis zum 31. Dezember 2020 Zeit, um die erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.

Am 21. Dezember schickte EURid (eine gemeinnützige Organisation, die von der Europäischen Kommission zur Überwachung des Betriebs des .eu-Domainnamens der obersten Ebene ernannt wurde) ihnen eine Mahnung, in der sie aufgefordert wurden, die Aktualisierung der IT-Situation nachzuweisen, und warnte sie, dass der Domain-Status bis zum 31. März 2021 als „AUSGESETZT“ erklärt wird. Ein Domainname mit dem Status „AUSGESETZT“ kann keine Dienste oder Aktivitäten (z. B. eine Website oder E-Mail) mehr unterstützen oder ablehnen, kann jedoch wiederhergestellt werden, wenn und sofern die Registrierungsinformationen richtig aktualisiert wurden, um die Berechtigungskriterien zu erfüllen.

Um die Aspekte der Angelegenheit zu klären, beleuchten wir, welche Aktivitäten oder Themen von dieser Bestimmung betroffen sind, während wir die Kommunikation von EURid wieder aufnehmen und vertiefen.

Tatsächlich listet EURid die Physiognomie der Organisationen und die Merkmale der Einzelpersonen auf, die nach dem Ende des Übergangszeitraums nicht mehr berechtigt sind, einen .eu-Domainnamen zu besitzen, und genauer gesagt:

  1. Britische Organisationen mit Sitz im Vereinigten Königreich, aber nicht in der Europäischen Union („EU“) oder im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“);
  2. Bürger des Vereinigten Königreichs, die nicht in einem EWR-Mitgliedstaat ansässig sind;
  3. Einwohner des Vereinigten Königreichs, die keine EU-Bürger sind.

In der Mitteilung heißt es, dass EURid ab dem 1. Januar 2021 keine Neuregistrierungen oder Übertragungen von .eu-Domainnamen für die oben genannten Arten von Organisationen und Einzelpersonen zulassen wird. Die EU-Bürger mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich bleiben nach Ablauf der Übergangszeit berechtigt, einen .eu-Domainnamen zu besitzen, müssen jedoch ihre Registrierungsdaten aktualisieren, um ihre Staatsbürgerschaft und Mitgliedschaft in der Europäischen Union nachzuweisen.

EURid unterstreicht auch das Ausmaß der Auswirkungen des Verlusts eines .eu-Domainnamens und fordert Organisationen auf, die zu treffenden Entscheidungen zu prüfen. Tatsächlich haben sich viele Organisationen dafür entschieden, sich selbst zu organisieren, indem sie beispielsweise die Umleitung auf die Hauptwebsite eingerichtet haben, um die Auswirkungen der politischen Entscheidung zu minimieren. Andere hingegen mussten schwerere Konsequenzen erleiden. Betrachten Sie zum Beispiel den Fall eines US-Unternehmens, das seine Geschäfte in der Europäischen Union und außerhalb des Vereinigten Königreichs führt, aber mit einer vor einiger Zeit in England registrierten .eu-Domain: Am 1. Januar 2021 wurde seine eigene .eu-Domain weggenommen oder anderweitig neuen Regeln unterworfen.

Alle am 1. Januar 2021 gekündigten .eu-Domainnamen wurden daraufhin „außer Betrieb“ genommen und bleiben dies für die nächsten 12 Monate. Sie werden dann widerrufen und können ab dem 1. Januar 2022 von anderen registriert werden. Dieser Aspekt eröffnet neue, unbekannte und riskante Szenarien, zum Beispiel in Bezug auf Marken, die dem Risiko möglicher Verletzungen ausgesetzt sind, da britische Unternehmen nicht in der Lage sein werden, fortzufahren und defensive Registrierungen vorzunehmen, um sich vor Domain Squatting zu schützen.

(Domain Squatting oder Cybersquatting ist die illegale Aktivität der Aneignung von Domainnamen, die den Warenzeichen anderer entsprechen, um Profit zu machen).

Bisher muss eine Person, die sich im Vereinigten Königreich aufhält und beabsichtigt, eine .eu-Domain zu erwerben, prüfen, ob sie die Zulassungskriterien erfüllt, gemäß Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b) der Verordnung (EG) Nr. 733/2002, geändert durch die Verordnung (EU) 2019/517 und unten:

  1. ein Bürger der Europäischen Union, unabhängig vom Wohnort;
  2. eine natürliche Person, die kein Bürger der Europäischen Union ist und in einem Mitgliedstaat ansässig ist;
  3. ein Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union;
  4. eine Organisation mit Sitz in der Europäischen Union

War hingegen eine im Vereinigten Königreich ansässige Person bereits vor dem Brexit Inhaber einer .eu-Domain, muss sie, um diese noch zur Verfügung zu haben, die sogenannten Zulassungskriterien erfüllen, andernfalls wird der .eu-Domainname entzogen. Hier sind die Anforderungen:

  1. wenn sich der Sitz, die Hauptverwaltung oder die Hauptniederlassung des Unternehmens innerhalb der EU / des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) befindet;
  2. wenn der Antragsteller seinen Wohnsitz innerhalb der EU / des EWR hat;
  3. wenn der Antragsteller eine natürliche Person mit Wohnsitz in der EU / dem EWR ist.

Wir wiederholen, dass die zurückgezogenen Domainnamen für weitere 12 Monate keiner anderen Organisation oder Person zur Verfügung stehen werden. Am 1. Januar 2022 werden alle zurückgezogenen Domainnamen widerrufen und für die Registrierung durch andere Parteien verfügbar gemacht.

Was wird passieren:

  • Ab dem 1. Januar 2021 wird EURid KEINE Registrierung neuer Domainnamen durch britische Registranten zulassen;
  • Am 1. April 2021 wird EURid erneut alle britischen Registranten per E-Mail benachrichtigen, dass ihre Domain nicht mehr mit dem .eu-Rechtsrahmen konform ist. Wenn sie sie nicht von AUSGESETZT auf dauerhaften ZURÜCKGEZOGEN verschieben möchten, müssen Änderungen vorgenommen werden;
  • Am 1. Januar 2022, beginnend um 00:00:00 Uhr MEZ, werden alle Domainnamen mit dem Status “ZURÜCKGEZOGEN” WIDERRUFEN. Sie werden anschließend für die allgemeine Registrierung durch berechtigte Antragsteller VERFÜGBAR.

Eine interessante und manchmal komische Implikation ist bereits aufgetreten: die Gruppe zur Unterstützung von Leave, die vom Geschäftsmann Arron Banks gegründet und von Nigel Farage unterstützt wird, hat ihre Registrierung nach Irland verlegt, um die .eu-Domain zu erhalten. Offensichtlich hat der politische Schritt in den sozialen Medien viel Kritik hervorgerufen.
Die .eu-Domains sind der digitale Ausdruck einer Identität, genauer gesagt einer europäischen Identität. Mit dem Brexit hat sich das Vereinigte Königreich dafür entschieden, die Anforderungen zu verlieren, sich in dieses Konzept einbezogen zu fühlen, mit dem Ziel, vollständige Souveränität ohne jegliche Einmischung zu haben. Er ging auch das Risiko ein, alle denkbaren oder unvorstellbaren Konsequenzen aus sozialer, wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht dieser Entsendung zu tragen.

Möchten Sie eine Domain bei uns registrieren?

Quellen:

Möchten Sie mehr mit unserem Experten erfahren? 15 Minuten kostenlose Beratung: Termin vereinbaren

Condividi