Wie viel Swissness gibt es in Ihrem Unternehmen?

Seit dem 1. Januar 2017 gilt in der Schweiz die Swissness-Gesetzgebung, genauer definiert im Markenschutzgesetz (MSchG) und im Wappenschutzgesetz (WSchG). Die beiden Gesetze, deren Umsetzung auf vier Durchführungsverordnungen basiert, traten im Januar 2017 in Kraft.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) und das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hielten es für notwendig, das geltende Recht zu überarbeiten, um einen besseren Schutz der „Marke Schweiz“ sowie einen Wettbewerbsvorteil für die hier produzierenden Unternehmen zu gewährleisten. Daher wurden die Kriterien für die Verwendung des Schweizerkreuzes bzw. der Angabe „Swiss made“ umrissen, mit dem Ziel, den Schutz zu verbessern und Missbrauch des Namens „Schweiz“ und der Verwendung des Schweizerkreuzes zu vermeiden.

Die frühere Gesetzgebung, die äußerst komplex und im Ausland schwierig anzuwenden war, und in ihren Vorschriften nicht immer genau definiert war, wurde geändert und auch in ihren Auswirkungen überwacht, um die von ihnen festgelegten und erdachten Vorteile in der Praxis zu testen. Ein Teil der nach Inkrafttreten befragten Unternehmen gab dann an, dass sie das neue Gesetz übersichtlicher, wenn auch teilweise noch komplex, fanden.

Die nun geltende Gesetzgebung bleibt nicht nur für Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen eine Schweizer Herkunftsangabe tragen, von Vorteil, sondern schützt und bereichert indirekt auch andere Wirtschaftszweige, was dem gesamten Wirtschaftssystem zugute kommt.

Einige kritische Fragen werden, wie erwähnt, von den Unternehmen selbst bei der Bewertung des Gesetzes nach Inkrafttreten angesprochen. Sie werden wie folgt gekennzeichnet:

  1. Die Anwendungsmethoden werden teilweise als „schädlich“ beurteilt, insbesondere im Lebensmittelbereich, weil sie als zu detailliert und kompliziert in der Praxis angesehen werden;
  2. der Arbeitsaufwand durch diesen schwierigen Mechanismus wird teilweise als zu aufwendig und teuer empfunden;
  3. die geringe Auslandswirkung des in den Schweizer Gebieten versicherten Schutzes.

Abgesehen von den von Zeit zu Zeit erforderlichen Anwendungen ist der eigentliche Mittelpunkt der Vorteile der .swiss Gemeinschaft, den wir in Frage stellen, der Ruf, der rein logisch auch beginnt, und zwar vor allem mit dem Namen und der Domain, die für die Website gewählt wurden. „Nomen Omen“ sagten die alten Römer, das heißt, im Namen liegt das Schicksal. Die Wahl des Domainnamens ist daher der erste wirkliche Schritt, um dem Unternehmen mit einer Online-Präsenz Charakter zu verleihen. Zielt das geplante Projekt auf den Mehrwert der Zugehörigkeit zur Gemeinschaft der Unternehmen .swiss (und nicht nur zur überall und weltweit registrierbaren .ch-Domain), ist die Betonung der Swissness, die der Unternehmensmission innewohnt, der notwendige Schritt, um sich von anderen Unternehmen abzuheben. Der Kauf einer .swiss-Domain richtet sich ausschließlich an Firmen, Institutionen, öffentliche Stellen und Organisationen in der Schweiz und genießt einen besonderen Schutz vor Missbrauch der Domain (sog. Domain Guard). Interessant ist, dass der Kauf einer .swiss-Domain auch jenen Unternehmen gewährt wird, die einen Online-Markenschutzdienst und damit den Schutz ihrer eigenen Marke benötigen.

Es ist klar, dass die neue Endung .swiss die Schweizer Gemeinschaft im Web fördern soll. Dies bedeutet, dass in den soziokulturellen und wirtschaftlichen Plänen des Staates die Notwendigkeit und der Ehrgeiz besteht, das Territorium auch online zu erweitern, um insbesondere das Vertrauen der Verbraucher zu stärken (insbesondere der Schweizer, weniger relevant für Deutsche oder Franzosen, die heute weniger interessiert sind) und die Qualität und Exklusivität des Produkts.

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